Adoptionsvermittlung
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises bietet umfassende Beratung und Begleitung bei allen Fragen zur Adoption minderjähriger Kinder.
Die Leistungen umfassen:
- Beratung für Eltern und werdende Eltern, die ihr Kind in eine Adoptivfamilie vermitteln möchten
- Unterstützung von Paaren, die ein Kind adoptieren möchten
- Beratung bei der Stiefkindadoption für Personen, die das Kind ihres Partners adoptieren möchten
- Unterstützung Adoptierter bei Biografiearbeit und Wurzelsuche
- Begleitung von Adoptivfamilien vor, während und nach der Adoption
- Beratung für Herkunftseltern und leibliche Geschwister
Hinweis zur Stiefkindadoption
Für eine Stiefkindadoption ist gemäß § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) ein Beratungsschein erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Beteiligten über die rechtlichen, emotionalen und familiären Konsequenzen der Adoption umfassend beraten wurden, und ist Voraussetzung für die Einwilligung und Antragstellung beim Notar. Die Adoptionsvermittlungsstelle steht Ihnen für die Beratung und Ausstellung des Nachweises zur Verfügung.
Beratungspflichtig sind der abgebende, der annehmende Elternteil und der Ehegatte des annehmenden Elternteils (bzw. im Falle des § 1766a BGB der nichteheliche Lebensgefährte, vgl. § 9a Abs. 5 AdVermiG) sowie das Kind gem. § 8 SGB VIII.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen alle Beteiligten vertrauensvoll und professionell, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Kontakt
Kreisjugendamt Saarlouis
Adoptionsvermittlung / Pflegekinderdienst
Prof.-Notton-Str. 2
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/444-951220
Fax: 06831/444-951208