Stiftung Studien- und Berufsförderung

Die Stiftung Studien- und Berufsförderung des Landkreises Saarlouis vergibt an seine Einwohnerinnen und Einwohner zinslose Darlehen zur Berufsausbildung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Nachweis der Förderungswürdigkeit 
  • finanzielle Vertretbarkeit 

Laut Satzung der Stiftung ist in der Regel von finanzieller Vertretbarkeit auszugehen, wenn in den wirtschaftlichen Verhältnissen die durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gezogenen Grenzen nicht um mehr als ein Drittel überstiegen werden. Der Höchstbetrag des Darlehens beträgt 6.000 Euro und ist zahlbar in Teilbeträgen entsprechend dem Fortgang der Ausbildung.

Antragsteller/innen, die BAföG- oder Sozialleistungen erhalten, können nicht berücksichtigt werden, da das Stiftungsdarlehen als Einnahme im Sinne der Ausbildungsbeihilfe angerechnet wird.

Die formlose Antragstellung mit Lebenslauf, Schul- und Studienbescheinigung sowie Verdienstnachweis der Eltern sollte schriftlich erfolgen.

Das Kuratorium der Stiftung entscheidet über die Bewilligung des Antrages.

Kontakt

Öffnungszeiten: Mo - Do 8.30 - 12.30, 13.30 - 15.30

Silke Hans

Telefon: 06831/444-320

Fax: 06831/444-460

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