Kreisjugendamt
Das Kreisjugendamt unterstützt Sie bei Fragen zu
Unterhaltsvorschuss
Beurkundungen
Beratung für Mütter, die nicht mit dem Kindesvater verheiratet sind
Das Jugendamt bietet nicht verheirateten Müttern unverzüglich nach der Geburt des Kindes ein Gespräch zur Beratung an.
Schwerpunkte sind Informationen über die Rechtslage und die Unterstützungsmöglichkeiten des Jugendamtes:
- Bedeutung und Möglichkeiten zur Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung
- Geltendmachung von Unterhalt
- gemeinsame elterliche Sorge
- Möglichkeiten der Einrichtung einer Beistandschaft
Beistandschaften - gesetzliche Vertretung zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsgeltendmachung
Sorgeregister
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
- Beratung über die Rechtslage unter Einbeziehung der Beratung über Kindesunterhalt
- Unterhalt für den alleinerziehenden Elternteil gem. § 1615 I BGB
- Bedeutung einer Sorgeerklärung
- Beistandschaften
Prüfung der Möglichkeit zur Übernahme von Beiträgen
Wirtschaftliche Betreuung
- Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche inkl. Kostenbeitragsfestsetzung
- Betreuung von Hilfen für junge Volljährige inkl. Kostenbeitragsfestsetzungen
- Betreuung von Inobhutnahmen
- Sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der Schul- und Berufsausbildung
- Gemeinsame Wohnformen für Mutter/Vater/Kind
- Heimerziehung in teil- und vollstationärer Form
- Betreutes Wohnen
- Vollzeitpflege in Familien
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaften
- Inobhutnahmen in Heimen und Familien
- Festsetzung evtl. Kostenbeiträge anhand der Einkommenssituation der Familie
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Vormundschaften und Pflegschaften
- Führung von Vormundschaften: Gesamte gesetzliche Vertretung des Mündels
- Führung von Pflegschaften: Gesetzliche Vertretung des Pfleglings für gerichtlich festgelegte Teilbereiche
- Vormundschaften
Kinder- und Jugendarbeit, Sozialarbeit
Jugendwerkstatt
Jugendgerichtshilfe
Beratung und Unterstützung junger Volljähriger in ihren Unterhaltsangelegenheiten
Junge Volljährige können sich vom Jugendamt bezüglich ihres Unterhaltsanspruches beraten und unterstützen lassen. Das Jugendamt kann die Kinder allerdings rechtlich nicht vertreten. Es kann über die Rechtslage informieren, Beratungs- und Formulierungshilfen leisten.
- Beratung über die Rechtslage (keine rechtliche Vertretung)
- Unterstützung des jungen Menschen in seinen Interessen
- Anstreben einer einvernehmlichen Lösung mit den Eltern
- Berechnung des Unterhaltsanspruches
Jugendhilfeplanung
- Entwicklung von Konzepten, Projekten, Kooperationen des Jugendamtes mit anderen Stellen
- Planung, Entwicklung, Umsetzung, Dokumentation von Maßnahmen
- Ausloten von Fördermitteln
- Entwicklung des Jugendhilfeplans
- Entwicklung und Umsetzung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote
Ansprechperson
- Amtsleiter