BAföG
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG)
Neben dem klassischen StudentenBAföG beinhalt des Bundesausbildungsförderungsgesetz auch die Möglichkeit für Personen die eine Ausbildung in rein schulischer Form absolvieren (z.B. ErzieherInnen, KinderpflegerInnen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Medizinisch-technische Laboratoriums Assistenten, HeilerzieherungspflegerInnen, 3. & 4. Halbjahr der Abendrealschule, u.v.m. ) eine finanzielle monatliche Förderung zu erhalten. Diese ist im Wesentlichen abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller, und der Eltern.
Zur Antragstellung steht Ihnen neben der klassischen Antragstellung mit den papiergebundenen Formblättern auch die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung unter dem Portal www.bafoeg-digital.de zur Verfügung
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (MeisterBAföG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz früher auch oft als Meister-BAföG bezeichnet bietet die Möglichkeit für eine Vielzahl von Fortbildungszielen eine finanzielle Förderung zu erhalten. Aktuell besteht über das Aufstiegs-BAföG die Möglichkeit Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für ca. 760 verschiedene Fortbildungsabschlüsse zu beantragen. Die bekanntesten sind hierbei die Weiterbildungen zum Meister, Techniker und Fachwirt.
Zur Antragstellung steht Ihnen neben der klassischen Antragstellung mit den papiergebundenen Formblättern auch die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung unter dem Portal www.afbg-digital.de zur Verfügung.
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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (MeisterBAföG)
Schüler-BAföG