Soziale Dienste
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes beraten und unterstützen bei erzieherischen Problemen und in Konfliktsituationen von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Insbesondere ist auch der Schutz von gefährdeten Kindern und Jugendlichen Aufgabe des Sozialen Dienstes. Der Soziale Dienst leistet Hilfe zur Selbsthilfe, vermittelt Angebote und unterstützt im Bedarfsfall durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen.
Die Diplom-Soziarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen beraten in Fragen der Trennung und Scheidung hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechtes. Sie wirken in Verfahren, die Kinder und Jugendliche betreffen, vor dem Familiengericht mit.
Das Sachgebiet Soziale Dienste ist hierzu in 3 Arbeitsbereiche gegliedert
Allgemeiner Sozialer Dienst sowie Trennungs- und Scheidungsberatung
Dieser Bereich ist zuständig für Beratung in Fragen der Erziehung und Sozialisation, für Hilfen zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige, für Trennungs- und Scheidungsberatung, für Hilfe in Notsituationen, für die Mitwirkung in Verfahren vor Familien- und Jugendgerichten, Führung von Vormundschaften und Pflegschaften sowie für Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Pflegekinderdienst
Dieser Bereich ist zuständig für die Akquise, Vorbereitung und Beratung von Pflegeeltern, für die Betreuung und Begleitung der Pflegekinder, die Beratung der Herkunftseltern sowie für Adoption und Adoptionsvermittlung.
Frühe Hilfen
Beratung
- Bei der Ausübung der elterlichen Sorge
- Zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- In der Ausgestaltung von Umgangskontakten
- In besonderen Lebenssituation wie Drogenmissbrauch, Gewalt, Missbrauch, kindeswohlrelevante finanzielle Nöte u. ä.
Unterstützung und Begleitung
- Durch Erziehungshilfen
- Durch gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder
- Durch die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Durch teilstationäre und stationäre Hilfen
- Durch die Mitwirkung bei Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht
- Durch Pflegefamilien
- Im Rahmen der Adoptionsvermittlung
- Durch Familienhebammen und Angebote der frühen Hilfen
Schutz des Kindeswohls
- Gefährdungsmeldungen nach § 8a SGB VIII