Rechtsamt
Das Rechtsamt hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Es ist zuständig für die interne Rechtsberatung der Verwaltung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder ämterübergreifender Art. Alle Ämter der Landkreisverwaltung können sich bei juristischen Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung an das Rechtsamt wenden. Eine rechtliche Beratung für Bürgerinnen und Bürger ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich. Darüber hinaus ist das Rechtsamt bei Rechtsstreitigkeiten, in denen die Landkreisverwaltung involviert ist, beratend tätig und vertritt den Landkreis Saarlouis bei komplexen Gerichtsverfahren.
Im Rechtsamt angesiedelt ist der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Saarlouis. Der Kreisrechtsausschuss überprüft die Entscheidungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises. Bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses können Sie Widerspruch – auch zur Niederschrift eines Verfahrens – einlegen und sich über den Stand ihres anhängigen Verfahrens informieren. Der Kreisrechtsausschuss entscheidet über den Widerspruch auf Grund mündlicher Verhandlung, es sei denn, dass alle Beteiligten auf die mündliche Verhandlung ausdrücklich verzichten.
Der Kreisrechtsausschuss ist u.a. zuständig für Widersprüche gegen Verwaltungsakte in folgenden Bereichen:
- Gemeinden
- Straßenverkehrszulassung
- Schulamt
- Gesundheitsamt
- Sozialamt
- Jugendamt
- Führerscheinwesen
- Bauaufsichtsbehörden
- Ausbildungsförderung
- Führerscheinwesen
- Unterhaltsvorschuss
- Gewerbeuntersagung
Außerdem bearbeiten wir das zentrale Aufgabengebiet Wahlen. Dieses umfasst die Geschäftsstelle des Kreiswahleiters, welche mit der Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle und Nachbereitung von Wahlen betraut ist. Die Tätigkeiten umfassen je nach Art der Wahl von der Beschaffung der Stimmzettel über die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge bis hin zur Organisation am Wahltag sowie der Bekanntmachung von amtlichen Wahlergebnissen.
Das Rechtsamt steht somit zur Verfügung als
- Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters für Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kreistagswahlen und Landratswahlen
sowie für die
- Organisation der Wahlen einer Landrätin / eines Landrats und der Wahlen zum Kreistag.
Im Rechtsamt sitzt auch unser behördlicher Datenschutzbeauftragte der Landkreisverwaltung. Er ist weisungsunabhängig und unmittelbar der Behördenleitung unterstellt. Er unterstützt das Rechtsamt sowie die gesamte Landkreisverwaltung bei der Ausführung datenschutzrechtlicher Vorschriften und wirkt auf deren Einhaltung hin. Darüber hinaus koordiniert er die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes. Bürgerinnen und Bürger können den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu allen Fragen, die mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten seitens des Landkreises Saarlouis sowie mit der Wahrnehmung ihrer Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) im Zusammenhang stehen, zu Rate ziehen.
Schließlich ist das Rechtsamt auch Ausbildungsstation für Rechtsreferendare. Durch die vielfältige Aufgabenwahrnehmung des Rechtsamtes und der Befassung mit einer Vielzahl von Rechtsgebieten –nicht nur dem öffentlichen Recht– ist die Absolvierung der Verwaltungsstation bei einem Rechtsamt sicherlich eine der interessantesten Stellen. Die Referendare können insbesondere an Widerspruchsbescheiden des Kreisrechtsausschusses mitwirken, was nicht nur Praxiswissen vermittelt, sondern auch für die Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen gewinnbringend ist.
Ansprechperson
- Dezernent
- Amtsleiter
- Dezernat III - Sicherheit und Ordnung
- Rechtsamt