Infektionsschutz
Im Rahmen des Infektionsschutzes hat das Gesundheitsamt den gesetzlichen Auftrag, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen und die Anforderungen der Hygiene sicherzustellen. Durch Beratung und Ermittlung infektionsrelevanter Daten soll die Weiterverbreitung von viralen oder bakteriellen Krankheitserregern unterbunden und so die Gesundheit der Bevölkerung gewahrt werden. Die gesammelten Daten werden zum Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet und dort zentral ausgewertet.
Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten und steht den Gesundheitsämtern beratend zur Seite.