Der Kreistag
Der Kreistag ist das Parlament des Landkreises und somit das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan im Landkreis. Er ist die politische Vertretung des Kreises und seiner Einwohner. Die 33 Mitglieder des Kreistags werden alle fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Die letzte Wahl fand am 9. Juni 2024 statt. Die Mitglieder des Kreistages sind ehrenamtlich tätig. Der Landrat führt den Vorsitz in den Sitzungen des Kreistags.
Der Kreistag trifft alle wichtigen Entscheidungen in der Kreispolitik und überwacht die gesamte Verwaltung. So beschließt er über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, insbesondere erlässt er die Haushaltssatzung, beschließt über die Errichtung oder Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und erlässt Satzungen in kommunalen Angelegenheiten. Bestimmte Entscheidungen kann er dem Kreisausschuss oder dem Landrat übertragen. Näheres regeln die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die Kreistagsausschüsse des Landkreises Saarlouis sowie die Richtlinien für die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Kreistag, Kreisausschuss und Landrat.
Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Ort, Zeit und Tagesordnung der Kreistagssitzungen werden auf der Homepage des Landkreises bekannt gemacht. Interessierte Bürger sind dazu eingeladen, die Sitzungen des Kreistages zu besuchen. Die Öffentlichkeit kann nur ausgeschlossen werden, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern.
Ergebnis der Kreistagswahl vom 9. Juni 2024
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Weitere Informationen zu Sitzungen, Tagesordnungspunkten und Beschlüssen erhalten Sie im Bürgerinformationssystem.