Bauvorhaben
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sowie des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist das Gesundheitsamt an Planungsvorhaben und Genehmigungsverfahren insbesondere von Kindergärten und Schulen, Trinkwasseranlagen, Schwimmbädern, Straßenbauvorhaben und Mobilfunksendemasten beteiligt.
Neben Neuplanungen sind dies häufig umfassende Anlagen- oder Gebäudesanierungen bzw. -umbauten oder z.B. auch Umnutzungen ehemals privat genutzter Wohnungen in Kindertageseinrichtungen.
Ziel der Beratungen und Stellungnahmen ist es, auf eine gesundheitsverträgliche Planung hinzuwirken, die möglichst bekannte Probleme vermeidet und künftige Probleme verhindert. Dabei gibt es nicht für alle gesundheitlich bedeutsamen Aspekte rechtlich verbindliche Regelungen. Neben einer schriftlichen Stellungnahme führen das Gesundheitsamt daher grundsätzlich und gerne frühzeitig Gespräche mit den Architekten und Planern.