Wasserhygiene

Badewasser

Schwimm- und Badegewässer unterliegen der Beobachtung durch das Gesundheitsamt. In den Schwimmbädern erfolgen regelmäßige Wasserprobenahmen, deren Ergebnisse dem Gesundheitsamt vorgelegt werden müssen. Des Weiteren finden Begehungen statt, die es erlauben, die Hygiene vor Ort zu beurteilen. Doch nicht nur die Überwachung, sondern auch die Beratung stellt bei der Badewasserhygiene eine wichtige Teilaufgabe dar.


Trinkwasser

„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist." (§ 37, Infektionsschutzgesetz)

Das Trinkwasser ist unser wertvollstes Lebensmittel und wird daher streng überwacht. Das Gesundheitsamt verfolgt den Weg des Trinkwassers von der Wassergewinnung bis hin zur Abnahme des Verbrauchers am Wasserhahn. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden das Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung. Durch regelmäßige Überprüfungen der Wasserqualität, sowie Begehungen der Wasserversorgungsanlagen inklusive ihrer Schutzzonen wird sichergestellt, dass die von der Trinkwasserverordnung vorgegebenen Parameter für das Trinkwasser von den Wasserversorgern eingehalten werden. Zusätzlich sind die Leiter von öffentlichen Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet das Trinkwasser regelmäßig überprüfen zu lassen. Besichtigungen von öffentlichen und gewerblichen Hausinstallationen gehören demnach ebenfalls zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes.

Die enge Zusammenarbeit von Wasserversorgern, Laboren und dem Gesundheitsamt spielt bei der Überwachung des Trinkwassers eine wichtige Role um gegebenenfalls schnell einzuschreiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Überwachung des Trinkwassers ist im Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung  bundeseinheitlich geregelt. Die Trinkwasserverordnung enthält die Anforderungen an die Trinkwasserqualität. Sie ist die Arbeitsgrundlage für die Wasserhygiene. Ziel ist es, eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicherzustellen. Dadurch sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch mikrobiologische oder chemische Verunreinigungen des Trinkwassers vermieden werden.

Entsprechend der Trinkwasserverordnung müssen die Wasserversorgungsunternehmen in regelmäßigen Abständen das Trinkwasser auf mikrobiologische, physikalische und chemische Parameter untersuchen oder untersuchen lassen. Die Zahl der Untersuchungen steigt mit der Menge des an die Bevölkerung abgegebenen Wassers. Das Gesundheitsamt überwacht bei den öffentlichen Wasserversorgern sowie den Kleinanlagenbetreibern (solche mit eigenem Brunnen) die Einhaltung der geforderten Grenzwerte.

Die Grenzwerte sind so gewählt, dass bei lebenslänglichem Genuss von täglich 2 Litern Trinkwasser, auch bei besonders empfindlichen Personengruppen (Kleinkinder, kranke Menschen, Senioren) keine gesundheitlichen Einflüsse auftreten. Kommt es hierbei zu  Problemen oder Überschreitungen dieser Werte, veranlasst das Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen.

Da die routinemäßigen Wasserproben der Wasserversorger nur an wenigen Zapfstellen genommen werden können (in der Regel wird verlangt, dass die Beprobung an möglichst peripheren Stellen erfolgt, um Probleme mit dem Verteilungsnetz mit erfassen zu können), schreibt die Trinkwasserverordnung zusätzlich vor, dass Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird, vom Gesundheitsamt regelmäßig überprüft werden müssen. Hierzu gehören in erster Linie Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime, Schulen oder Gaststätten.

Die Trinkwasserüberwachung des Gesundheitsamtes erstreckt sich außerdem auch auf private Haushalte, wenn die Trinkwasserqualität dort, etwa durch Eintrübungen oder sonstige Verunreinigungen, verschlechtert wird.

Das Gesundheitsamt steht den Bürgern des Landkreises auch persönlich für weitergehende Informationen zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema Trinkwasser zur Verfügung.