Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Polizei- und Ordnungsbehörden sind die Behörden, die mit der Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind und durch ihre Tätigkeit einen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisten. So arbeitet auch das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage bundes- und landesrechtlicher Regelungen. Neben den Städten und Gemeinden ist daher auch der Landkreis der geeignete Ansprechpartner in vielen Fragen.
Unsere Aufgaben im Überblick
Jagd, Waffen, Gewerbe u.a.
- Untere Jagdbehörde, Jagdwesen (Ausstellung von Jagdscheinen u.a.)
- Waffenangelegenheiten (Ausstellung von Waffenbesitzkarten, Kleiner Waffenschein u.a.)
- Gewerbeerlaubnisse gem. § 34 c, f, h, i GewO
- Versammlungswesen (Demonstrationen, Kundgebungen u.a.)
- Unterbringung von psychisch Kranken und Süchtigen
Sachbearbeitung: Frau Meyer, Frau Valentin
Telefon: 06831/444 302, 06831/444 288
Formulare und Informationen sowie Datenschutzhinweise (Jagd, Waffen, Gewerbe u.a.)
Straßenverkehr
- Verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 StVO (Baustellen auf Bundes- und Landstraßen, u.a.)
- Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO (Baucontainer, Baugerüste)
Sachbearbeitung: Frau Hoen, Frau Licht, Herr Ebert
Telefon: 06831/444 932105, 06831/444 369, 06831/444 292
Formulare und Informationen sowie Datenschutzhinweise (Straßenverkehr)
Staatshoheitsangelegenheiten, Namensänderungen u.a.
- Einbürgerungsangelegenheiten
- Staatsangehörigkeitswesen
- Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten nach § 29 Abs. 2 StVO bei übermäßiger Straßenbenutzung (Umzüge, Straßenfeste u.a.)
- Gewerbeangelegenheiten (Marktfestsetzungen)
- Heilpraktikerangelegenheiten (Anmeldung zur Prüfung, Ausstellung der Erlaubnisse)
- Namensänderungen
- Lotterien und Sammlungen
Um bei einer persönlichen Vorsprache längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung vorteilhaft.
Sachbearbeitung: Herr Schwarz, Frau Schmitz
Telefon: 06831/444 260, 06831/444 370
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (Erlass von Bußgeldbescheiden u.a.)
- Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW (§ 46 StVO)
Sachbearbeitung: Herr Pohl
Telefon: 06831/444 371
Ansprechperson
- Amtsleiter
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung