Kfz-Zulassung - Was brauche ich wofür?

Was wollen Sie bei uns erledigen?

Bitte wählen Sie aus der nachfolgenden Liste Ihre gewünschte Dienstleistung aus um weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und den anfallenden Gebühren zu erhalten.

Neuzulassung

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das für den deutschen Markt produziert wurde:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung / ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
Grundgebühr: € 30,00 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Umschreibung außerhalb mit Halterwechsel

Sie sind der neue Eigentümer eines (bisher) auswärts zugelassenen Fahrzeugs:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • das bzw. die amtliche(n) Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Verfahrensweise Bundeswehrfahrzeuge:
In der Maske 'Vorbereitende Angaben' ist im Feld 'ausländische Kennzeichen' das vorhandene Bundeswehrkennzeichen einzutragen. Als Nationalität des Kennzeichens ist 'Deutschland' auszuwählen.
Grundgebühr: € 23,60 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel

Sie sind in den Landkreis zugezogen und wollen nun Ihr Fahrzeug hier anmelden:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Grundgebühr: € 23,60 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Umschreibung außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme

Sie sind in den Landkreis zugezogen und wollen Ihr Fahrzeug hier anmelden und Ihr aktuelles Kennzeichen behalten:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Eine Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police) ist nur dann erforderlich, falls die Versicherungsdaten nicht vollständig vom Kraftfahrtbundesamt abgerufen werden können.
Grundgebühr: € 23,60 + weitere Gebühren nach Aufwand

Wiederinbetriebnahme mit Adressänderung

Sie sind der bisherige Halter und wollen das Fahrzeug auch selbst wieder in Betrieb nehmen:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn nach Außerbetriebsetzung für den gleichen Halter reserviert wurde)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Grundgebühr: € 23,00 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Wiederinbetriebnahme ohne Adressänderung

Sie sind der bisherige Halter und wollen das Fahrzeug auch selbst wieder in Betrieb nehmen:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn nach Außerbetriebsetzung für den gleichen Halter reserviert wurde)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Grundgebühr: € 23,00 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Umschreibung innerhalb des Kreises

Sie sind der neue Eigentümer:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug nur vorgelegt werden, bei Saisonkennzeichenänderung oder Saisonkennzeichenwegfall)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Grundgebühr: € 24,20 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Umkennzeichnung

Sie haben ein oder beide Kennzeichenschild/er verloren oder wurden gestohlen? Dann muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • das evtl. noch vorhandene Kennzeichen
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
  • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei
  • bei Verlust: Verlusterklärung erforderlich
Wichtig: Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung darf nicht überschritten sein!
Grundgebühr: € 30,00 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Außerbetriebsetzung

Sie wollen ein Fahrzeug abmelden, weil Sie z.B. größere Reparaturen machen müssen, weil Sie es verkaufen wollen oder weil es in einem anderen Landkreis zugelassen ist usw.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises ist die Vorlage des Briefes zwecks Entwertung erforderlich
  • das bzw. die Kennzeichen (bei Diebstahl Anzeige der Polizei)
Wichtig: Sollten eine der o.a. Unterlagen in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter selbst mit Personalausweis/Reisepass vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Bei auswärtigem Kennzeichen ist die Eides Statt bei der Kennzeichenführenden Behörde abzugeben.
Grundgebühr: € 15,90 + weitere Gebühren nach Aufwand

Außerbetriebsetzung ohne Vorsprache (internetbasiert)

Sie wollen ein Fahrzeug abmelden, weil Sie z.B größere Reparaturen machen müssen oder weil Sie es verkaufen wollen usw.

  • Fahrzeug muss nach dem 01.01.2015 zugelassen/umgeschrieben worden sein
  • Neuer Personalausweis (nPa) mit aktiviertem Online-Identifikationsverfahren (eID) sowie ein Kartenlesegerät für den nPa
  • Bezahlung der Abmeldung via Kreditkarte oder Giropay
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichen des Fahrzeuges
Wichtig: Sollte die ZB I oder die Kennzeichenschilder in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter selbst mit Personalausweis/Reisepass bei der Zulassungsstelle vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben. Die Online-Außerbetriebsetzung (iKFZ) ist dann nicht möglich!
Grundgebühr: € 2,10 + weitere Gebühren nach Aufwand

Halterdatenänderung

Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb des Landkreises umgezogen?

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Ggf. auch nur Urkunde bei Namensänderung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (muss nur vorgelegt werden bei Namensänderung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Grundgebühr: € 10,20 + weitere Gebühren nach Aufwand

Kurzzeitkennzeichen

Sie wollen ein nicht zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren oder z.B. nach einem Kauf von Frankfurt nach Saarlouis überführen

  • Antrag Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Versicherungsbestätigung für „Kurzzeitkennzeichen“
  • Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII/BE) im Original
  • gültige HU / SP*
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
*Bei abgelaufener HU/SP nur direkte Fahrten zur nächsten Prüfstelle erlaubt
Wichtig: Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sind Sie selbst verantwortlich!
Grundgebühr: € 10,20 + weitere Gebühren nach Aufwand

Ersatzscheinausstellung

Ihr Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ist unleserlich, Sie haben ihn verloren oder er wurde Ihnen gestohlen:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugschein oder mit Diebstahlsanzeige
  • Bei Minderjährigen: Abgabe der Verlustanzeige/Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (nur bei Verlust)
  • Fahrzeugbrief alt (nur wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei
Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!
Grundgebühr: € 11,20 + weitere Gebühren nach Aufwand

Ersatzbriefausstellung

Ihr Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar, verloren oder gestohlen:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugbrief oder mit Diebstahlsanzeige
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, bei Unbrauchbarkeit und Diebstahl (mit Anzeige der Polizei), bei Verlust Vorsprache der/des Erziehungsberechtigten
  • Fahrzeugschein alt bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
  • Bei unbrauchbarem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten)
  • Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten) zuzüglich Diebstahlsanzeige
Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugbriefes muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen! Wir weisen daraufhin, dass während der Aufbietungsfrist des Fahrzeugbriefes keine Umschreibung auf einen anderen Halter (Käufer) erfolgen kann.
Grundgebühr: € 41,00 + weitere Gebühren nach Aufwand

Vergabe Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug endgültig ins Ausland bringen:

  • Antrag Ausfuhrkennzeichen
  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
  • besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein! Bitte klären Sie selbst, ob Sie einen internationalen Fahrzeugschein benötigen!
Grundgebühr: € 31,40 + weitere Gebühren nach Aufwand

Wiederholung/Korrektur einer Zulassung

Sie haben einen Fehler bei Ihrer Online-Zulassung gemacht

Fahrzeugveränderung

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I/Betriebserlaubnis eingetragen sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
  • bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt
Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!
Grundgebühr: € 11,70 + weitere Gebühren nach Aufwand

Oldtimer-Zulassung 30 Jahre — Rotes Dauerkennzeichen

Sie wollen ein Oldtimerfahrzeug mit 07er Oldtimer-Rotkennzeichen zulassen:

  • formloser Antrag mit Begründung
  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (wenn vorhanden)
  • ggf. Eigentumsnachweis, wenn kein Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden sind
  • ggf. Stellungnahme des amtlich anerkannten Sachverständigen zum Oldtimer Charakter in Zweifelsfällen Gutachten gem. §23 StVZO
  • Versicherungsbestätigung für „Rotes Kennzeichen“
  • Führungszeugnis (Behördenauskunft) bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
  • Auszug aus Verkehrszentralregister
Grundgebühr: € 82,60 + weitere Gebühren nach Aufwand

rotes Dauerkennzeichen (Händler)

Sie sind KFZ-Händler oder haben eine KFZ-Werkstatt und wollen ein Rotkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

  • formloser Antrag mit Begründung
  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Versicherungsbestätigung für „Rotes Kennzeichen“
  • Führungszeugnis (Behördenauskunft) bei der Wohnsitzgemeinde beantragen
  • Auszug aus Verkehrszentralregister
Grundgebühr: € 120,00

Oldtimer-Zulassung 30 Jahre — H-Kennzeichen

Sie haben ein Fahrzeug das 30 Jahre oder älter ist.

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police), muss auch vorgelegt werden bei Wechsel von Saisonkennzeichen auf H-Kennzeichen
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug vorgelegt werden)
  • Bescheinigungen über gültige Abgasuntersuchung (Plakette allein reicht nicht aus) bei Erstzulassung ab a.) Benzin:01.07.69 b.) Diesel: 01.01.77
  • Gutachten gem. §23 StVZO ggfls. Gutachten nach §21 StVZO
Grundgebühr: € 27,40 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Saisonzulassung bzw. Wegfall oder Änderung

Ihr Fahrzeug war bisher für das ganze Jahr zugelassen. Sie wollen es jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen oder ihr Fahrzeug hat bereits Saisonkennzeichen und Sie wollen den Zeitraum ändern bzw. ihr Fahrzeug ganzjährig zulassen.

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police) auf der, der Zeitraum des Saisonkennzeichens eingetragen ist
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Wichtig: Das Saisonkennzeichen muss mindestens 2 Monate und kann maximal 11 Monate gültig sein (nur volle Monate)
Grundgebühr: € 28,10 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Einfuhr eines Neufahrzeuges aus dem EG-Ausland

Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Kaufvertrag
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich
Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Grundgebühr: € 45,80 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Einfuhr eines Neufahrzeuges aus dem nicht EG-Ausland

Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Kaufvertrag
  • Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen und Herstellerbescheinigung, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Grundgebühr: € 45,80 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem EG-Ausland

Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich (wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist)
  • ausländische originale Fahrzeugpapiere
  • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
Verfahrensweise Bundeswehrfahrzeuge:
In der Maske 'Vorbereitende Angaben' ist im Feld 'ausländische Kennzeichen' das vorhandene Bundeswehrkennzeichen einzutragen. Als Nationalität des Kennzeichens ist 'Deutschland' auszuwählen.
Grundgebühr: € 45,80 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Einfuhr eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem nicht EG-Ausland

Sie haben außerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft:

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • ausländische originale Fahrzeugpapiere
  • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
  • Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen, ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft
  • Abgasuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Grundgebühr: € 45,80 + weitere Gebühren nach Aufwand (z.B. Wunschkennzeichen)

Wunschkennzeichen

Sie möchten ein besonderes Kennzeichen für Ihr Fahrzeug.
Sie haben die Möglichkeit sich Ihr persönliches Wunschkennzeichen bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zuteilen zu lassen oder sich bereits vorab ein Kennzeichen entweder bei uns telefonisch oder online über die Wunschkennzeichendatenbank zu reservieren.

Grundgebühr: € 10,20 bei Zuteilung durch die Zulassungsbehörde + 2,60 € bei telefonischer Vorab-Reservierung bzw. Reservierung über Internet.

Kontakt

Telefon: 06831/444-299 (8-12 Uhr)

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