Wirtschaftliche Beteiligungen
Der Landkreis Saarlouis ist gem. § 115 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) verpflichtet, jedes Jahr über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Hier können Sie den aktuellen Beteiligungsbericht einsehen.
Nach den KSVG müssen für Unternehmen, an denen der Landkreis mehr als ein Viertel der Anteile hält, folgende Mindestinformationen im Beteiligungsbericht aufgenommen werden:
- den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens,
- die Erfüllung des öffentlichen Zwecks und
- in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.
Für ein Unternehmen, an dem der Landkreis Saarlouis nicht mehr als ein Viertel der Anteile hält, kann von der Darstellung zu 3. abgesehen werden.
Ansprechperson
- Amtsleiter
- Finanzen, Vermögen und Beteiligungen