Örtliche Betreuungsbehörde sucht Berufsbetreuerinnen und -betreuer in selbständiger Tätigkeit
Zur Führung rechtlicher Betreuungen in den Amtsgerichtsbezirken Saarlouis und Lebach sucht die Örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis Saarlouis zurzeit Berufsbetreuerinnen und -betreuer in selbständiger Tätigkeit.
Berufsbetreuerinnen und -betreuer unterstützen Menschen mit Behinderungen und (schweren) Krankheiten bei rechtlichen Angelegenheiten, die sie eigenständig nicht mehr bewältigen können. Das Arbeitsfeld umfasst im Wesentlichen das Führen rechtlicher Betreuungen für volljährige Menschen mit unterschiedlichen Problemlagen und Erkrankungen in den übertragenen Aufgabenbereichen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Sachkundenachweis gem. § 23 Abs. 3 BtOG (die erforderliche Sachkunde gilt bei Antragstellern mit der Befähigung zum Richteramt und denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit erfolgreich mit staatlicher Anerkennung abgeschlossen haben, als nachgewiesen)
- gute kommunikative Fähigkeiten, Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit, soziale Kompetenz und routinierter, höflicher Umgang mit Behörden, Banken, etc.
- die Bereitschaft, sich im Bereich der rechtlichen Betreuung stetig fort- und weiterzubilden
- Erfahrung im Umgang mit Menschen mit psychischer, geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung und suchtkranken Menschen ist erwünscht
Die Örtliche Betreuungsbehörde im Landkreis Saarlouis bietet:
- kostenlose Möglichkeit am regelmäßigen, kollegialen Austausch mit anderen Berufsbetreuerinnen/Berufsbetreuern
- Informationen über Fortbildungsmöglichkeiten
- Beratung bei Problemfällen
Hinweise:
Zur Ausübung der Tätigkeit als Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer im Haupt- oder Nebenberuf ist die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich.
Seit 1. Januar 2023 müssen sich Neueinsteigende als Berufsbetreuerinnen/Berufsbetreuer mit Sitz in einer anderen Gemeinde bei der örtlichen Betreuungsbehörde am Betriebssitz bewerben und registrieren lassen. Bereits anderweitig registrierte Betreuende können auch ohne Bewerbungsverfahren mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufnehmen.
Bewerbungsunterlagen können jederzeit per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreis-saarlouis.de gesendet werden. Bei etwaigen Rückfragen steht die Leiterin der Örtlichen Betreuungsbehörde im Landkreis Saarlouis, Sarah Fuchs, auch telefonisch unter 06831-444374 zur Verfügung.