FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitsamt
Unter anderem in medizinischen Einrichtungen gilt seit dem 1. Oktober 2022 eine FFP2-Maskenpflicht. Somit ist ab sofort auch in den Räumlichkeiten des Gesundheitsamtes des Landkreises Saarlouis das Tragen einer Maske nach FFP2-Standard (oder vergleichbar) verpflichtend. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.