Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Kreisjugendamt gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Förderung von Kindern in den Bereichen der Kindertagesbetreuung, der freiwilligen Ganztagsschule, bei Kindertageseinrichtungen, als auch bei der Kindertagespflege und Tagesbetreuung. Die Höhe der Zuschüsse ist einkommensabhängig und wird von dem Kreisjugendamt aufgrund einer Einkommensberechnung ermittelt.

Im Sachgebiet der Leistungsabteilung werden die Leistungen finanziert, die notwendig sind, wenn Eltern und deren Kindern erzieherische Hilfen gewährt werden. Für die erzieherischen Hilfen werden entsprechend § 91 SGB VIII die Kinder und deren Eltern aus ihrem Einkommen und ggf. aus ihrem Vermögen zu den entstandenen Kosten herangezogen. In diesem Sachgebiet findet auch die Führung des Haushaltes des Jugendamtes statt. So werden hier die anfallenden Rechnungen haushaltstechnisch erfasst, wie zum Beispiel die monatlichen Zahlungen an die Träger von Kindereinrichtungen, Zahlungen an Pflegeeltern und Kinderheime.

Die Aufgaben im Überblick
  • Übernahme von Beiträgen für Kindertagesstätten, Krippen und Horte inkl. Essenskosten
  • Übernahme von Beiträgen für freiwillige Ganztagsschulen inkl. Essenskosten
  • Prüfung der Möglichkeit zur Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Freizeitmaßnahmen
  • Zuschüsse an Vereine/Verbände im Rahmen ihrer Jugendarbeit
  • Wirtschaftliche Abwicklung der Hilfe zur Erziehung usw.
  • Wirtschaftliche Abwicklung der Tagespflege
  • Heranziehung der Erziehungsberechtigten von Kindern die sich in stationären/teilstationären Einrichtungen befinden

Kontakt

Telefon: 06831/444-555

Fax: 06831/444-600

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Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag: 8:30 – 12:00 und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 7:30 Uhr – 12:00 und 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr 
Von Montag bis Donnerstag sind Termine nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.