Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt ist als sogenanntes Querschnittsamt für die gesamte Kreisverwaltung zuständig. Seine Aufgaben ergeben sich grundsätzlich aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG).
Gemäß KSVG ist das Rechnungsprüfungsamt in Bezug auf die Wahrnehmung seiner Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Durch diesen Sonderstatus wird es befähigt objektive, also von subjektiven oder fachlichen Interessen freie Prüfungsaussagen zu treffen.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft außerdem das Jobcenter des Landkreises Saarlouis, sowohl, was die Sachbearbeitung (stichprobenartige Einzelfallprüfung) als auch die jeweiligen Jahresabschlüsse anbelangt.
Darüber hinaus prüft das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen die Jahresabschlüsse von sechs kreisangehörenden Kommunen.
Die Aufgaben im Überblick
- Prüfung von Jahresabschlüssen des Landkreises und auch von ihm angehörenden Kommunen
- Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises
- Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft jeweils nach den geltenden Vorschriften geführt wird
- Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung und soweit vorhanden ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme regelmäßiger und unvermuteter Prüfungen und ggf. Durchführung eines Clearingverfahrens
- Kontrolle, ob bei der Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung stattgefunden hat
- Prüfung von Vergaben, bevor Aufträge vergeben, werden
- Prüfung von Verwendungsnachweisen bei Zuwendungsprojekten
- Sachgebietsprüfungen
- Belegprüfungen
- Beratungen und Entscheidungshilfen für verschiedene Fachämter und die zu prüfenden Kommunen
- Prüfung der Jahresschlussrechnungen des Jobcenters
- Prüfung des internen Kontrollsystems des Jobcenters
- Sonstige Prüfungen anderer Organisationen jeweils nach Bedarf
- Durchführung von Vergabemeldungen nach dem Gesetz über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (STFLG) und nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) in Verbindung mit der Vergabestatistikverordnung zentral für die gesamte Kreisverwaltung
Ansprechperson
- Amtsleiter
- Rechnungsprüfungsamt