Digitale Bürgerdienste im Landkreis Saarlouis
Die Digitalisierung verändert das Leben in vielen Bereichen. Durch neue Technologien und Anwendungen wird ein immer schneller werdender Austausch von Daten ermöglicht. Dadurch ergeben sich gleichzeitig auch viele Erleichterungen im Alltag. Für unseren Landkreis birgt die Digitalisierung vielfältige Chancen, die Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger noch effizienter zu gestalten. Im Rahmen der Gesamtstrategie für die digitale Entwicklung im Landkreis Saarlouis sind erste digitale Behördengänge ab sofort in folgenden Bereichen möglich:
KFZ-Zulassung
Melden Sie im Landkreis Saarlouis ihr Fahrzeug über unser Bürgerserviceportal bequem von zu Hause aus bei unserer Zulassungsstelle an, ab oder um.
Folgende Online-Geschäfte sind im Bereich KFZ-Zulassung digital möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Für die Wiederzulassung von Fahrzeugen, sofern Halter oder Halterin, Fahrzeug, amtliche Kennzeichen und Zulassungsbezirk gleich bleiben
- Neuzulassung und Umschreibung von Fahrzeugen
Hier gelangen Sie zum Bürgerserviceportal
Zusätzlich bieten wir den Serivce einer digitalen Terminvergabe bei der KFZ-Zulassung an:
Hier gelangen Sie zur digitalen Terminvergabe
Taxi- und Mietwagengenehmigung
Hier gelangen Sie zum Online-Service
Kraftomnibusgenehmigung
Hier gelangen Sie zum Online-Service
Unterhaltsvorschuss
Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden
Sie sind alleinerziehend und der andere Elternteil zahlt keinen oder zu wenig Unterhalt? Es ist möglich, dass Ihr Kind Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat. Dieser hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern.
Hier gelangen Sie zum Unterhaltsvorschuss-Portal
Bürgergeld
Hier können Sie einen neuen Antrag stellen
Hier können Sie eine Weiterbewilligung beantragen
Hier können SIe eine Veränderung mitteilen
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Schüler-BAföG)
Hier können Sie Schüler-BAföG online beantragen
Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG)
Hier können Sie Meister-BAföG online beantragen
Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz
Hier gelangen Sie zur Anmeldung
Hier erhalten Sie weitere Infos zur Belehrung