Das Masernschutzgesetz tritt am 01.03.2020 in Kraft

Veröffentlicht am: 26.02.2020

Masern_Impflicht Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit. Masern sind hoch ansteckend und können zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Es kommt immer wieder zu Krankheitsfällen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, von einer Kinderkrankheit kann man also nicht mehr sprechen. Um solchen Erkrankungsfällen vorzubeugen, müssen besonders in diesen Altersgruppen noch mehr Menschen geimpft werden.

Mit der Masern-Impfpflicht soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masern-Übertragung sehr schnell stattfinden kann. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule, bei der Kindertagespflege und in medizinischen Einrichtungen.
 

Derzeit kursieren viele Gerüchte über das Masernschutzgesetz: falsche Informationen, die für Verunsicherung sorgen. Hier klären wir die häufigsten Fragen zum Masernschutzgesetz.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Gesundheitsamtes gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema Infektionsschutz finden Sie unter: www.kreis-saarlouis.de/Gesundheit/Hygieneueberwachung/Infektionsschutz.htm?