Resolution des Landkreises Saarlouis zur Grubenflutung

Veröffentlicht am: 05.01.2018

Der Kreisausschuss des Landkreises Saarlouis ist am Donnerstag, den 4. Januar, zu einer Sondersitzung zusammen gekommen. Thema war der geplante Grubenwasseranstieg durch die RAG und die daraus resultierenden Folgen die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Saarlouis. In dieser Sitzung hat der Kreisausschuss die folgende Resolution verabschiedet, in der ein konsequenter Ausschluss von Gefahren für Mensch und Natur gefordert wird ( PDF-Download):

Resolution des Landkreises Saarlouis

Keine Experimente auf Kosten von Mensch und Natur infolge unabsehbarer Risiken durch den Grubenwasseranstieg

Der Landkreis Saarlouis steht an der Seite seiner Bürgerinnen und Bürger, die wegen der möglichen Folgen des Grubenwasseranstiegs Schäden für Mensch und Natur befürchten. Etwaige fiskalische Interessen des RAG Konzerns müssen den berechtigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach der Unversehrtheit der elementaren Schutzgüter Trinkwasser, Sicherheit und Eigentum sowie Natur untergeordnet werden.

Bei dem jetzt geplanten Anstieg des Grubenwassers auf -320 Meter NN sieht der Landkreis Saarlouis eine große Gefahr für hochsensible Schutzgüter wie etwa unser kostbares Grund- und Trinkwasser. Ebenso befürchten wir mögliche Erschütterungen, den Austritt von Gasen sowie eine drohende Vernässung an der Oberfläche.

Vor allem die möglichen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung betreffen nicht lediglich einzelne Städte und Gemeinden des Landkreises Saarlouis, sondern berühren die Interessen der Saarländerinnen und Saarländer weit über einzelne Gemeindegrenzen hinaus.

Nicht zuletzt diese übergemeindliche Betroffenheit veranlasst den Landkreis Saarlouis, sich als Gemeindeverband solidarisch und partnerschaftlich an die Seite seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu stellen. Gleichsam will der Landkreis Saarlouis durch diese Allianz der Forderung Nachdruck verleihen, dass die zuständigen Stellen bei dem Grubenwasseranstieg keine faulen Kompromisse zu Lasten der Menschen und der Natur eingehen.

Daher dürfen sich die zuständigen Behörden, namentlich das Oberbergamt des Saarlandes und das Bergamt Saarbrücken, nicht auf die von der RAG vorgelegten Unterlagen, insbesondere die unternehmensseitig beauftragten Gutachten, verlassen. Dafür ist die Gefahr für die betroffenen Schutzgüter, insbesondere Leben, Gesundheit sowie der Schutz von Sachgütern und Umweltbelangen, zu groß.

Allein die von der RAG eingereichten Unterlagen zur Grundlage der Entscheidung zu machen, war in vielen Fällen gängige Praxis. Angesichts der in Rede stehenden Schutzgüter  ist dies jedoch in keiner Weise akzeptabel. Ebenso reicht es in diesem Zusammenhang ersichtlich nicht aus, wenn sich die zuständigen Genehmigungsbehörden, wie gerade bei dem hochempfindlichen Thema der Seismik, die weitreichende Folgen für eine ganze Region haben kann, lediglich mit einer bloßen Plausibilitätsprüfung der von der RAG vorgelegten Unterlagen begnügen.

Vielmehr fordert der Landkreis Saarlouis die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Bereichen und zu jedem Schutzgut eigene neutrale Gutachten und Stellungnahmen durch mit hoher Fachkunde ausgestattete und persönlich vom Unternehmen unabhängige Sachverständige eingeholt werden.

Dies gilt auch und in besonderer Weise für das elementare Schutzgut „Grund- und Trinkwasser“. Hinsichtlich der insoweit vom Oberbergamt in Auftrag gegebenen eigenen hydrogeologischen Beurteilung bestehen nachhaltige Zweifel, dass das Oberbergamt bei der Auswahl des Gutachters die zwingend erforderliche fachliche und persönliche Unabhängigkeit und Neutralität des betrauten Gutachters, der jahrelang auch und gerade im Auftrag des RAG-Konzerns - den Vorhaben des Unternehmens jedenfalls nicht hinderliche - gutachterliche Expertisen erbracht hat, hinreichend beachtet hat.

Gerade dieser Umstand lässt die Zusicherung der Landesregierung, eine größtmögliche Transparenz und Information zu gewährleisten, fraglich erscheinen.

Es ist immer noch nicht hinreichend geklärt, welche Gefahr für das so wichtige Schutzgut „Grund- und Trinkwasser“ von den gegebenenfalls giftigen Stoffen ausgeht, die in unbekannter Menge unter Tage lagern und bei einem Grubenwasseranstieg ins Grundwasser oder in die Flüsse gelangen können.

Aus Sicht des Landkreises Saarlouis ist es daher unabdingbar, dass die Landesregierung durch einen fachlich versierten und vom antragstellenden Unternehmen persönlich absolut unabhängigen Sachverständigen ein weiteres detailliertes hydrogeologisches Gutachten erstellen lässt. Nur dadurch kann verantwortungsvoll der notwendige Schutz der Bevölkerung hinsichtlich Leben, Gesundheit und Eigentum sowie Belange des Naturschutzes sichergestellt werden.

Ohne diese weiteren Gutachten darf eine Genehmigung von vornherein nicht erteilt werden.

Der Kreisausschuss des Landkreises Saarlouis hat diese Resolution nebst dem Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage am 04.01.2018 als Stellungnahme im Beteiligungsverfahren zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren (Schreiben des Oberbergamtes des Saarlandes vom 19.09.2017 – Az.: II WASS/5/17) sowie zum Abschlussbetriebsplan Duhamel (Schreiben des Bergamtes Saarbrücken vom 19.09.2017 – Az.: 4860/17/45) beschlossen.

Die zuständigen Behörden werden wegen der Bedeutung der betroffenen Schutzgüter und der Komplexität des Themas aufgefordert, keine Genehmigung für den geplanten Grubenwasseranstieg zu erteilen, solange und soweit nicht mit 100%iger Sicherheit eine Gefährdung für Mensch und Natur durch Beeinträchtigung des Grund- und Trinkwasserschutzes, Gasaustritt, Erschütterungen oder ähnliches, ausgeschlossen werden kann.

Des Weiteren fordert der Landkreis Saarlouis alle zuständigen Behörden, aber auch die Landesregierung auf, die RAG nicht aus ihrer Pflicht zu nehmen sowie die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und aufrechtzuerhalten, damit eine Gefährdung der betroffenen Schutzgüter zu 100 % ausgeschlossen ist. Insbesondere dürfen etwaige fiskalische Interessen der RAG nicht über den Schutz der saarländischen Bevölkerung und der Natur gestellt werden.

Saarlouis, den 5. Januar 2018

pdl