Unwetter-Hilfspaket für die Gemeinde Wallerfangen

Veröffentlicht am: 15.06.2016
Die schweren Überschwemmungen zwischen dem 28. Mai und 8. Juni 2016 durch heftige Starkregenfälle im Saarland waren von außergewöhnlichem Ausmaß und Ausdauer. Land, Landkreise und Kommunen leistet deshalb denjenigen Personen, kleinen Unternehmen (bis 10 Beschäftigte) und Vereinen finanzielle Hilfe, die aufgrund der Wetterereignisse zwischen dem 28. Mai und 8. Juni 2016 in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Im Landkreis Saarlouis trifft das auf die Gemeinde Wallerfangen zu, die besonders stark durch die Großwetterlage getroffen wurde.
Eine Notlage ist gegeben, wenn eine Wohnung vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist und der Geschädigte wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Schäden beseitigen zu lassen. Privathaushalten in existenziellen Notlagen können Soforthilfen von 1500 Euro ausgezahlt werden. Das gilt z. B. für Familien, die ihr Wohneigentum über eine längere Zeit nicht nutzen können. Bei Schadenssummen bis 50 000 Euro übernehmen Land, Landkreis und Kommune maximal die Hälfte des Schadensbetrags. In Abweichung von der bestehenden saarländischen Finanzhilfe Richtline wird ausnahmsweise und letztmals auch dann eine Finanzhilfe gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen beträgt die Unterstützung 50 Prozent der ansonsten möglichen Finanzhilfe.

Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wallerfangen können ihre formlosen Anträge bei der Gemeindeverwaltung, Fabrikplatz 1, in Wallerfangen einreichen.

Folgende Angaben sollte der gestellte Antrag (ggf. mit Nachweisen) beinhalten:

  • In welchen Zeitraum ist der Schaden entstanden?
  • Wo steht das beschädigte Objekt?
  • Hat das Schadensereignis zu einer mindestens vorübergehenden Unbewohnbarkeit oder Unbenutzbarkeit des Objektes geführt?
  • Wie hoch wird die durch das Unwetter entstandene Schadenssumme geschätzt?

Saarlouis, 15. Juli 2016
pdl