Belegschaft des Landkreises Saarlouis spendet im Rahmen von Charity-Aktion an Frauenhaus Saarlouis
Bei der Scheckübergabe im Landratsamt Saarlouis. Von links: Landrat Patrik Lauer, Initiatorin Claudia Halor, Kreis-Frauenbeauftragte Astrid Brettnacher und Frauenhaus-Leiterin Marie Jerzenbeck. Foto: Landkreis Saarlouis - David Nicola Schmitt.
Die Wohltätigkeitskampagne „Frauen für Frauen 2024“ ist kürzlich zu Ende gegangen. Vom 15. Januar bis zum 23. Februar 2024 sammelten verschiedene Unternehmen Spenden zugunsten des Frauenhauses Saarlouis. Der Landkreis Saarlouis beteiligte sich ebenfalls und konnte innerhalb der Belegschaft rund 516 Euro zusammentragen. Zur Scheckübergabe statteten Claudia Halor, Initiatorin der Aktion, und Marie Jerzenbeck, Leiterin des Frauenhauses, Landrat Patrik Lauer und der Kreis-Frauenbeauftragten Astrid Brettnacher kürzlich einen Besuch im Landratsamt Saarlouis ab.
Das Saarlouiser Frauenhaus befindet sich in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Körperlich oder seelisch misshandelte Frauen und deren Kinder können hier Zuflucht, Schutz, Hilfe und Beratung finden. Zum Zeitpunkt des Gespräches betreue man sechs Frauen und neun Kinder, berichtete Frauenhaus-Leiterin Marie Jerzenbeck.
Landrat Patrik Lauer lobte die Aktion: „Das Frauenhaus Saarlouis ist eine unglaublich wichtige Anlaufstelle für Frauen, die Gewalt erfahren haben. Wir freuen uns sehr, dass wir einen Teil zum Gelingen dieser großartigen Hilfsaktion beitragen konnten.“
Ihre Motivation fuße auf einer Studie zu Gewalt gegen Frauen, sagte die Initiatorin. Infolgedessen habe sie sich mehr mit der Thematik auseinandergesetzt. „Die Zahl der Opfer von Gewalt in der Partnerschaft ist im vergangenen Jahr stark gestiegen; der höchste Anstieg wurde im Saarland verzeichnet. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland, getötet vom Partner oder Ex-Partner“, so Halor.
Mit Blick auf den bevorstehenden Weltfrauentag, der jährlich am 8. März stattfindet, waren sich alle Beteiligten einig, dass Gewalt gegen Frauen in keinem Fall toleriert werden darf.