ZENSUS-Befragungen beginnen am 16. Mai
Statistische Ämter des Bundes und der Länder Bundesweit werden ab dem 16. Mai etwa 10 Prozent der Bevölkerung im Rahmen der ZENSUS-Erhebung befragt. Für den Landkreis Saarlouis bedeutet das: Rund 200 Interviewer befragen ca. 21.000 Personen an knapp 6.000 Stichprobenanschriften, die per Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Die ausgewählten Personen sind dabei zur Auskunft verpflichtet. Stichtag für die erfragten Informationen ist der 15. Mai.
„Die ermittelten Daten sind Grundlage für die Verteilung von EU-Fördergeldern, den Länderfinanzausgleich und auch für Strukturentscheidungen, die wir hier im Landkreis Saarlouis treffen müssen, um uns zielgerichtet und zukunftssicher aufzustellen. Die Ergebnisse werden die Basisdaten für vielfältige Analysen liefern“, erklärt Landrat Patrik Lauer die Wichtigkeit der Befragung. Ziel des ZENSUS ist es, für Politik und Verwaltung verlässliche Daten zu erheben. Die wiederum dienen der Planung von Kitas, Schulen, Wohnungsbau, Seniorenheime, etc. Aber auch rechtliche Regelungen hängen davon ab, so z.B. die Einteilung von Wahlkreisen und die Stimmverteilung im Bundesrat.
Die Interviewer werfen den ausgewählten Haushalten einen Terminvorschlag für die Befragung, allgemeine Informationen und rechtliche Hinweise zum Datenschutz in den Briefkasten. Außerdem erhalten die ausgewählten Personen die Kontaktdaten ihres Erhebungsbeauftragen, um ggf. einen Ausweichtermin zu vereinbaren. Alle Erhebungsbeauftragten haben einen Ausweis für ihre Tätigkeit erhalten und führen zudem einen Personalausweis mit sich, um sich vor Ort auszuweisen und die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit zu bestätigen.
Am vereinbarten Termin führt der Interviewer zunächst eine kurze Befragung durch, die ca. fünf Minuten pro Person dauert. Erziehungsberechtigte erteilen dabei Auskunft für ihre minderjährigen Kinder, Volljährige prinzipiell für sich selbst. Sollte nur eine Person vor Ort sein, kann diese die Auskunft für die anderen Haushaltsangehörigen erteilen. Im Interview werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand sowie Wohnungsstatus von allen im Haushalt lebenden Personen abfragt. Für die Anschriften, die für die kurze Befragung ausgewählt wurden, ist die Datenerhebung damit bereits abgeschlossen.
Die Mehrzahl der Haushalte ist jedoch für die erweiterte Befragung vorgesehen. In diesem Fall erhält jeder Auskunftspflichtige vom Interviewer anschließend eine Karte mit persönlichen Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Damit können alle weiteren Fragen online beantwortet werden. Hat der Auskunftspflichtige keine Möglichkeit, die Befragung online durchzuführen, erhält er vom Erhebungsbeauftragten einen Fragebogen, den er dann ausgefüllt in einem vorfrankierten Rückumschlag an die Erhebungsstelle der Landkreisverwaltung Saarlouis senden muss. Ob digital oder analog – die ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Wird eine Befragung abgelehnt, müssen die Erhebungsbeauftragten dies an die ZENSUS-Erhebungsstelle beim Landkreis melden, die sich dann erneut an die ausgewählten Personen wendet.
Der Schutz der Daten ist dabei stets sichergestellt. Personenbezogene Daten werden frühestmöglich im Rahmen des Auswertungsprozesses gelöscht, so dass keinerlei Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Die beim Landkreis angegliederte ZENSUS-Erhebungsstelle befindet sich in eigenen separaten Räumlichkeiten, zu denen nur autorisiertes Personal Zugang hat. Die Erhebungsstelle verfügt über eine gesonderte technische Anbindung zum Statistischen Amt des Saarlandes, keine andere Behörde erhält Zugang zu den Daten.
Bei der Suche nach Erhebungsbeauftragen unterstützten unter anderem die Städte und Gemeinden die Kreisverwaltung. „Bei allen freiwilligen Interviewern möchte ich mich ganz herzlich für die Unterstützung bei diesem großen und sehr wichtigen Projekt bedanken“, betont Landrat Patrik Lauer. Sieben Schulungen haben die Mitarbeiter der Saarlouiser Erhebungsstelle durchgeführt, um die Interviewer für ihre Aufgabe vorzubereiten.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises und auf der Homepage des Saarlandes.
Ansprechperson
- Leiterin
- ZENSUS-Erhebungsstelle