Gemeinden und Orte im Landkreis Saarlouis erhalten Hilfe nach Starkregen

Veröffentlicht am: 20.06.2018

 Die Landesregierung hat nach den Starkregenereignissen ihr Hilfspaket (https://www.saarland.de/237008.htm) auf den Landkreis Saarlouis ausgeweitet. Betroffene aus Reisbach, Nalbach und Überherrn können unter dem oberen Link einen Antrag auf Sofort- bzw. Finanzhilfe stellen. Anträge können Betroffene der Ereignisse vom 9. und 11. Juni 2018 stellen und ausgefüllt im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung abgeben. Ansprechpartner beim Landkreis Saarlouis ist Michael Rech vom Amt für Sicherheit und Ordnung, Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6, 66740 Saarlouis, erreichbar unter 06831 -444227 sowie amt32-buz@kreis-saarlouis.de

Wichtige Hinweise zu den Hilfen:

Soforthilfe: Soweit eine existenzbedrohende Notlage vorliegt, werden als schnelle Abschlagszahlung auf weitere Finanzhilfen an Privatpersonen 1500 € pro Haushalt ausgezahlt. (Eine existenzbedrohende Notlage liegt im Regelfall insbesondere dann vor, wenn eine Wohnung bzw. ein Geschäfts- oder Vereinsraum aufgrund des Schadensereignisses vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar bzw. unbenutzbar ist und eine Beseitigung des Schadens aus eigenen Mitteln des Geschädigten wegen dessen finanzieller Situation nicht möglich ist.)

Finanzhilfe: Bei festgestellten Schäden kann bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ein Zuschuss bis zu 50 % der festgestellten und nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen verbleibenden Schadenssumme gezahlt werden. In Abweichung von der bestehenden FHR wird auch dann eine Finanzhilfe gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen beträgt die Unterstützung 40 % der ansonsten möglichen Unterstützung. Die Landesregierung hat bereits infolge der Starkregenereignisse im Zeitraum vom 28. Mai bis 8. Juni 2016 Anreize zum Abschluss von Elementarschadensversicherungen gesetzt und wird dies auch weiter tun. Darüber hinaus wurden drei Pilotprojekte zur Starkregenvorsorge initiiert, mit deren Ergebnisse bis Ende des Jahres 2018 zu rechnen ist. Diese Sensibilisierungsmaßnahmen konnten allerdings aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne noch keine ausreichende Wirkung in der Bevölkerung zeigen, weshalb eine Hilfeleistung der Landesregierung auch bei dieser Naturkatastrophe notwendig erscheint. Bagatellgrenze/Härtefallregelung: Grundsätzlich können nur Schäden mit einem Umfang von mindestens 5.000 Euro berücksichtigt werden. Bei außergewöhnlicher Bedürftigkeit ist eine Finanzhilfe auch bei Schäden unter 5.000 Euro möglich.