Schutzchlorung in Wallerfangen, Überherrn und Rehlingen-Siersburg
Im Rahmen einer Beprobung des Trinkwassers sind bakteriologische Beeinträchtigungen in den Gemeinden Wallerfangen, Rehlingen-Siersburg und Überherrn festgestellt worden. Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich 3-5 Minuten lang sprudelnd aufzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen oder zur Versorgung offener Wunden verwenden.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 22.05.2024 eine Schutzchlorung angeordnet.
Die Schutzchlorung wird über einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen aufrechterhalten. Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist in der ersten Hälfte der KW 22, ab ca. 27.05.2024 zu rechnen.
Die Schutzchlorung wird im Wasserwerk Schäferbruch aufgebaut und betrifft die Wallerfanger Ortsteile St. Barbara, Gisingen, Kerlingen, Oberlimberg, Bedersdorf, Düren, Ittersdorf, Ihn, Leidingen, Rammelfangen, in Rehlingen-Siersburg der Ortsteil Niedaltdorf sowie die Überherrner Ortsteile Oberfelsberg und folgende Straßen in Unterfelsberg: Kirchenweg, Roter Fels, Schulstraße, Schmid Hiwwel, Metzer Straße 117-183 und 124-170 (nähere Informationen dazu auf der Webseite der Kommunalen Dienste Überherrn).
Die Zubereitung von Babynahrung und das Befüllen von Aquarien sollte ausschließlich über abgepacktes Wasser erfolgen. Gechlortes Wasser ist dazu nicht geeignet.
Das Abkochgebot wird so lange aufrechterhalten, bis die Schutzchlorung im gesamten Versorgungsgebiet wirksam ist.
Die Bevölkerung wird informiert, sobald die Chlorung aufgehoben wird.
Der Wasserleitungszweckverband hat parallel zur Schutzchlorierung mit umfangreichen Rohrnetzspülmaßnahmen begonnen.